Insgesamt ist das Verschulden des Beschuldigten in Bezug auf den Raub unter Berücksichtigung des weiten Strafrahmens von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und der ganzen Bandbreite von Sachverhalten und Vorgehensweisen, die vom Tatbestand erfasst werden, als nicht mehr leicht bis mittelschwer einzustufen, wofür eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten angemessen erscheint.