Der rein monetäre Taterfolg ist jedoch nicht zu bagatellisieren, dies auch im Vergleich zum damaligen monatlichen Nettoeinkommen von ungefähr Fr. 2'800.00 bis Fr. 3'500.00 von B. (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 f.). Die Verletzung der geschützten Rechtsgüter ist damit insgesamt als nicht mehr leicht bis mittelschwer zu qualifizieren.