Der Deliktsbetrag beträgt Fr. 890.00, der Beschuldigte und C. konnten jedoch nicht wissen, wie viel Geld sich in dem Portemonnaie befinden würde und haben einen möglichst hohen Betrag angestrebt. Der üblicherweise zu erwartende Betrag in einem Portemonnaie eines Taxifahrers dürfte erwartungsgemäss jedoch nicht wesentlich über dem vorliegend erbeuteten Betrag liegen. Der rein monetäre Taterfolg ist jedoch nicht zu bagatellisieren, dies auch im Vergleich zum damaligen monatlichen Nettoeinkommen von ungefähr Fr. 2'800.00 bis Fr. 3'500.00 von B. (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 f.).