3.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung – ausgehend vom beantragten Freispruch vom Vorwurf des Raubs – den Verzicht auf eine Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung, der Beschuldigte sei in Abänderung von Ziff. 2 und 3 des Urteils des Bezirksgerichts Aarau vom 30. März 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen.