Vom Arbeitsbeginn, um ca. 23.00 bis 24.00 Uhr, bis zum Ereignis habe er ca. 6 bis 8 bzw. 4 bis 6 Fahrten gemacht, wobei er von zu Hause aus gestartet sei, es sei ein guter Abend in der Coronakrise gewesen. Normalerweise führe er zu Arbeitsbeginn Fr. 100.00 bis Fr. 150.00 mit sich (UA act. 1638 f., GA act. 56, Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.). Dies hat er ab der zweiten Einvernahme so geschildert, bei der ersten Einvernahme war er dazu nicht näher befragt worden, somit können seine Aussagen diesbezüglich als konstant bezeichnet werden.