Schliesslich hat C. aufgrund der härteren rechtlichen Konsequenzen bei einem Schuldspruch wegen Raubs als bei einem Schuldspruch wegen Diebstahls ein beträchtliches Interesse daran, dass der Vorfall nicht als Raub gewürdigt wird. Dafür ist für seinen Standpunkt von entscheidender Bedeutung, dass kein Schlag, der einen Diebstahl ermöglicht hat, erfolgt ist. Wie dem Abschlussbericht des Institution E. entnommen werden kann, sind C. juristische Grundlagen teilweise bestens bekannt (Abschlussbericht S. 32), was eine derartige Überlegung umso wahrscheinlicher macht.