Wie oben ausgeführt, ist ein Schlag von der Position des Beschuldigten aus, von B. aus gesehen rechts, damit durchaus möglich, wobei es keine Rolle spielt, mit welchem Arm geschlagen worden ist. Entgegen dem Beschuldigten ist auch davon auszugehen, dass B. es hätte differenzieren - 10 - können, wenn er den Kopf bloss selber angeschlagen und nicht einen Schlag erhalten hätte.