2.4.2.2. An der Feststellung, dass es zu einem Schlag gegen den Kopf von B. gekommen ist, vermögen die Ausführungen des Beschuldigten und von C. nichts zu ändern, wobei die Aussagen von C., der den Schlag ausgeführt haben soll, zuerst zu betrachten sind. C. bestätigte zwar die von B. angegebenen Standortpositionen der Beteiligten, jedoch bestritt er das Greifen nach dem Portemonnaie während 2 bis 3 Sekunden von ihm oder dem Beschuldigten sowie den Schlag gegen den Kopf von B. konstant (UA act. 1548, GA act. 56 f.). Vielmehr sei alles sehr schnell gegangen und der Beschuldigte habe das Portemonnaie schon entrissen und in der Hand gehabt (GA act. 56).