Er sei einmal bei einem Psychiater gewesen, wobei ihm dies nur bedingt geholfen habe. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, den Beruf als Taxifahrer zu 80-90% aufgrund der durch den Vorfall entstandenen Ängste aufgegeben zu haben und nun als Lastwagenchauffeur tätig zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6). All diese Umstände sprechen für -9- die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Nach dem Gesagten ist hinsichtlich der Frage, ob und wie stark er geschlagen worden ist, auf die konstanten, schlüssigen und glaubhaften Aussagen von B. abzustellen.