Auf die Geltendmachung einer Zivilforderung hat er verzichtet, was ebenfalls gegen ein Interesse an der Dramatisierung der Geschehnisse spricht, auch wenn dieser Umstand allein kein Beleg für die Wahrheit seiner Aussagen ist. Jedoch hat B. stets nachvollziehbar geschildert, nun als Taxifahrer gemischte Gefühle bei Kunden zu haben und kein Vertrauen mehr in diese zu haben und bei seiner Arbeit Angst zu haben, dass so etwas wie der Raub wieder passiere (UA act. 1610; UA act. 1622 ff.). Er sei einmal bei einem Psychiater gewesen, wobei ihm dies nur bedingt geholfen habe.