Es sei dann alles sehr schnell gegangen und dann sei der Schlag gekommen, aufgrund dessen er das Portemonnaie habe loslassen müssen, was er dann auch gemacht habe; er habe ein bisschen Angst bekommen und es losgelassen. Der Schlag sei gegen die rechte Kopfseite bzw. Kopfhälfte oberhalb der Schläfe erfolgt, er habe nicht gesehen, ob es ein Schlag bzw. Klap oder ein «Box» gewesen sei. Die Intensität des Schlags auf einer Skala von 1 bis 10 sei etwa 5 oder 6, maximal 8 gewesen. Er sei durch den Schlag nicht verletzt worden (UA act. 1610, 1635 ff., GA act. 54 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 3