2.4.2. 2.4.2.1. B. hat den Ablauf von Anfang an konstant, schlüssig und nachvollziehbar geschildert; bereits wenige Stunden nach dem Vorfall machte er dieselben Aussagen wie an sämtlichen späteren Befragungen. Er gab an, dass nachdem er das Portemonnaie hervorgenommen habe und die beiden Mitbeschuldigten vor dem Fenster der Fahrertüre gestanden seien, der Beschuldigte nach diesem gegriffen und daran gezogen habe, wobei er (B.) dieses noch ein bisschen bzw. einige Sekunden festgehalten und «hey hey hey» gerufen habe. Es sei dann alles sehr schnell gegangen und dann sei der Schlag gekommen, aufgrund dessen er das Portemonnaie habe loslassen müssen, was er dann auch gemacht habe;