Von allen Beteiligten unbestritten geblieben ist, dass der Beschuldigte und C. am 23. August 2020 den Taxifahrer B. gesichtet haben, ihm zugewinkt haben und nachdem Letzterer mit einem anderen Kunden davongefahren ist, C. ihn mit einem Mobiltelefon angerufen und darum gebeten hat, dass er den Beschuldigten abhole. Daraufhin ist B. zum Standort der Mitbeschuldigten an der Kettenbrücke in Aarau gefahren, hat dort angehalten und die Fensterscheibe auf der Fahrerseite heruntergelassen. Unbestritten ist weiter, dass C. ihn nach den Kosten für die Fahrt nach Gemeinde Q. und Wechselgeld für die Parkuhr gefragt hat, worauf B. sein Portemonnaie hervorgenommen hat.