C. habe ihn nach den Fahrtkosten für die Fahrt nach Gemeinde Q. und nach Wechselgeld gefragt, wobei der Beschuldigte neben C. bei der Fahrertüre gestanden sei. B. habe sodann sein Portemonnaie hervorgenommen, worauf der Beschuldigte durch das Fenster nach dem Portemonnaie gegriffen habe, um dieses zu entwenden. Da B. das Portemonnaie festgehalten habe, habe ihm C. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, um ihn zum Loslassen zu bewegen. B. habe das Portemonnaie in der Folge losgelassen und der Beschuldigte habe dieses an sich gerissen.