Aarau dem Taxifahrer B. zugewinkt haben, wobei letzter jedoch bereits Kundschaft gehabt habe und weitergefahren sei. Um 01.54 Uhr hätten die beiden Mitbeschuldigten B. angerufen und ihm mitgeteilt, dass sie ihm ein Zeichen gegeben hätten, da sie ein Taxi nach Gemeinde Q. benötigen würden. Hiervor sei bereits gemeinsam beschlossen worden, B. das Portemonnaie zu entwenden. B. sei in der Folge zur Bushaltestelle Kettenbrücke gefahren, wo sich die Mitbeschuldigten aufgehalten hätten und habe dort die Fensterscheibe heruntergelassen. C. habe ihn nach den Fahrtkosten für die Fahrt nach Gemeinde Q. und nach Wechselgeld gefragt, wobei der Beschuldigte neben C. bei der Fahrertüre gestanden sei.