1 BetmG (Anklageziffer 2) für den Zeitraum vom 24. September 2018 bis 29. März 2019, der Schuldspruch der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 StGB (Dispositivziffer 1 Alinea 2) für den Zeitraum vom 30. März 2019 bis 18. November 2020, die Anrechnung der Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafe (Dispositivziffer 4), die Busse von Fr. 200.00 inkl. der Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen (Dispositivziffern 5 und 6), die Einziehung des beschlagnahmten Marihuanas (Dispositivziffer 7), die Höhe der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigerin für das erstinstanzliche Verfahren (Dispositivziffer 10).