2.1. Der Beschuldigte meldete gegen dieses Urteil mit Eingabe vom 8. April 2022 die Berufung an (GA act. 144). Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 17. August 2022 zugestellt (GA act. 179). 2.2. Mit Berufungserklärung vom 6. September 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des Raubs freizusprechen, womit die Ziffern 1-3 des Urteilsdispositivs aufzuheben seien. Weiter seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die Entschädigung der amtlichen Verteidigung auf die Staatskasse zu nehmen.