Hingegen erklärte der Beschuldigte anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 22. November 2021, dass er das Video nach Erhalt einfach "vergessen" habe und es wohl noch auf seinem alten Mobiltelefon gewesen sei, als er dieses im April 2021 durch ein neues ersetzt habe (act. 523). Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung sprach er zwar auch die Möglichkeit an, dass er das Video kurz nach Erhalt gelöscht habe, um gleich darauf wieder zu relativieren, dass er es schlicht nicht mehr wisse (act. 563).