Dem CyberTipline Report lässt sich jedoch entnehmen, dass das besagte Video via "messenger" versendet worden sei, was in Anbetracht der rapportierenden Partei "Facebook" auf den Messengerdienst von Facebook hinweisen würde. Zwar ist mit der Vorinstanz (vorinstanzliches Urteil, E. III/3.3.2 S. 10) festzuhalten, dass der Nachrichtendienst WhatsApp zu Facebook (neu Meta) gehört und entsprechend der Hinweis "messenger" auch auf den Nachrichtendienst WhatsApp deuten könnte. Selbst die Polizei schien sich aufgrund des Reports nicht gänzlich im Klaren zu sein, was dem Beschuldigten darin vorgeworfen wird.