Andererseits ist anhand des Reports sowie den Angaben des Beschuldigten auch völlig unklar, durch welches Medium der Beschuldigte diese Datei verschickt haben soll. Der Beschuldigte führte aus, dieses Video via WhatsApp erhalten zu haben und in keinen anderen sozialen Netzwerken wie insbesondere Facebook aktiv zu sein (act. 521). Dem CyberTipline Report lässt sich jedoch entnehmen, dass das besagte Video via "messenger" versendet worden sei, was in Anbetracht der rapportierenden Partei "Facebook" auf den Messengerdienst von Facebook hinweisen würde.