3.4. 3.4.1. Fraglich ist, was der Beschuldigte nach dem Erhalt des Videos damit gemacht hat. Gemäss seinen Aussagen anlässlich der delegierten Einvernahme vom 22. November 2021, und damit über zwei Jahren nach dem Erhalt der fraglichen Datei, habe er das Video per WhatsApp erhalten. Beim Standbild des Videos sei in pinkfarbener Schrift auf Arabisch das Wort "Paradiesvogel" geschrieben gewesen, daher habe er gedacht, es sei etwas zum Lachen bzw. ein Scherz. Ob er das Video weitergeleitet habe, wisse er nicht mehr, allenfalls habe er es mal bei einem Bier weitergeschickt. Das Video selber habe er danach "vergessen" resp. nichts mehr damit gemacht.