1.8. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit ihrer Berufungsantwort vom 2. November 2022 die kostenfällige Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Der Beschuldigte wendet sich mit Berufung gegen den Schuldspruch wegen harter Pornografie und beantragt einen vollumfänglichen Freispruch. Entsprechend richtet sich die Berufung auch gegen die Strafzumessung, die Landesverweisung und die Kostenfolgen. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten und zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). -5-