2.2.2. Die Haft von einem Tag sei auf die Geldstrafe gemäss Ziffer 2.2.1. anzurechnen. 2.2.3. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 1.5. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzichtete mit Eingabe vom 1. September 2022 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären. 1.6. Mit Verfügung vom 21. September 2022 ordnete der Verfahrensleiter im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren an. 1.7. Mit Berufungsbegründung vom 19. Oktober 2022 hielt der Beschuldigte an seinen bereits gestellten Anträgen fest.