2.2. Die Haft von 1 Tag (22.01.2021, 08:20 Uhr - 22.11.2021, 12:20 Uhr) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2.3. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 StGB für die Freiheitsstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB für 5 Jahre aus der Schweiz verwiesen.