Diesen Videofilm mit sexuellem Inhalt hat der Beschuldigte auf seinem damaligen Natel gespeichert. Zudem hat er die fragliche Videodatei, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, unbekannten Dritten zugestellt und diesen überlassen und zugänglich gemacht." Sie beantragte dafür die Bestrafung des Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse von Fr. 1'000.00 sowie die Verweisung des Landes für die Dauer von 5 Jahren.