Bei einem (gewerbsmässigen) Betrug gegenüber der Sozialversicherung liegt ein Eingriff in die Interessen der Schweizer Sozialwerke als einer wesentlichen Grundlage für die Wahrung des sozialen Friedens vor. Ein unrechtmässiger Bezug von Sozialversicherungsgeldern gefährdet die finanziellen Interessen des Leistungserbringers und beansprucht zwecks Abklärung zusätzliche personelle Ressourcen. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse am Funktionieren der Sozialwerke und der sozialen Solidarität. Der Beschuldigte hat mit seinem gewerbsmässigen Sozialversicherungsbetrug eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Ordnung herbeigeführt.