Es liegt ein genügend starker Bezug zum Kosovo vor. Sie müsste sich somit im Falle einer Ausreise nicht zuerst in einem fremden Land und in eine fremde Kultur einleben. Die Ehefrau spricht angesichts ihrer jahrzehntelangen Anwesenheitsdauer nur mangelhaft Deutsch (vgl. Beschuldigter: 50 %-60 %, VA act. 503) und arbeitet etwa 50 % in einer Reinigungsgesellschaft und verdient pro Monat zwischen Fr. 1'500.00 bis Fr. 1'800.00 (Protokoll, S. 4). Ihre Wiedereingliederungschancen im Kosovo erscheinen mit zumutbaren Anstrengungen mithin keineswegs schlechter, wenn nicht sogar besser wie diejenigen in der Schweiz.