Sie wurde im heutigen Kosovo geboren, verfügt über die kosovarische Staatsbürgerschaft, reiste am 24. Januar 1993 zum Beschuldigten in die Schweiz ein und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung. Sie ist demnach mit der Kultur und den Gepflogenheiten auch unter Berücksichtigung der erwähnten, in der Regel mindestens einmal pro Jahr mit dem Beschuldigten erfolgten Ferienbesuchen im Kosovo (vgl. Protokoll, S. 5) vertraut und verfügt angesichts der Verständigung mit dem Beschuldigten auf Albanisch (vgl. VA act. 503) über die notwendigen Kenntnisse auch der Sprache. Es liegt ein genügend starker Bezug zum Kosovo vor.