Das Gesundheitswesen des Kosovo bietet eine genügende medizinische Betreuung, auch für psychische Erkrankungen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 2C_653/2021 vom 4. Februar 2022 E. 5.2 sowie E. 6.2). Der blosse Umstand, dass das Gesundheitswesen (allenfalls) qualitativ nicht demjenigen in der Schweiz entspricht und nicht denselben Standard aufweist, hat nicht bereits die Unzumutbarkeit der Rückkehr in die Heimat zur Folge (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_555/2021 vom 29. Juni 2022 E. 4.2 mit weiteren Hinweisen).