Eine lebensbedrohende Krankheit oder eine zu befürchtende, dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustands infolge der Rückkehr ins Heimatland liegt bei den Knie- sowie Rückenschmerzen nicht und erst recht nicht bei der vom Beschuldigten vorgetäuschten schweren Depression vor. Das Gesundheitswesen des Kosovo bietet eine genügende medizinische Betreuung, auch für psychische Erkrankungen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 2C_653/2021 vom 4. Februar 2022 E. 5.2 sowie E. 6.2).