4.3.2. Demgegenüber liegt ein genügend starker Bezug zum Kosovo vor. Es ist davon auszugehen, dass eine Wiedereingliederung den Beschuldigten nicht vor unzumutbare Schwierigkeiten stellen würde. Er ist mit der Kultur und den Gepflogenheiten – angesichts des Aufwachsens im heutigen Kosovo, des regelmässigen Besuchs Albanischer Klubs sowie der in der Regel mindestens einmal pro Jahr mit seiner Frau erfolgten Ferienbesuchen im Kosovo (vgl. Protokoll, S. 5) – vertraut und verfügt auch über die notwendigen Sprachkenntnisse. Mit seiner Mutter sowie vier Geschwistern leben im Kosovo nahe Bezugspersonen, die ihn bei der Resozialisierung unterstützen können.