Der Beschuldigte ist mit E., ebenfalls Kosovarin und zu 50 % mit einem Einkommen zwischen Fr. 1'500.00 bis Fr. 1'800.00 arbeitstätig, verheiratet und hat mit ihr drei volljährige Kinder. Der älteste Sohn und dessen Ehefrau wohnen zusammen mit dem Beschuldigten und seiner Ehefrau in Q.. Die Tochter lebt ebenfalls in der Schweiz, während der jüngere Sohn in R. lebt (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll], S. 3). Zudem lebt ein Bruder in der Schweiz. Seine weiteren vier Geschwister und seine Mutter wohnen im Kosovo, während sein Vater zwischenzeitlich verstorben sei (UA BO I act. 3; Protokoll, S. 5). - 11 -