4.2. Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsangehöriger. Er hat mit dem gewerbsmässigen Betrug eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.