Seit der Strafanzeige vom 29. September 2017 sind mehr als fünfeinhalb Jahre vergangen. Allein 15 Monate davon sind auf das Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht entfallen. Das Verfahren hat damit insgesamt zu lange gedauert. Es liegt eine nicht mehr bloss leichte – aber auch noch keine schwere – Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Sie ist im Urteilsdispositiv festzustellen und ihr ist mit einer Strafreduktion von einem Monat Rechnung zu tragen.