Die Art und Weise der Tatausführung ist deutlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands, der eine arglistige Täuschung voraussetzt, hinausgegangen. Zu beachten ist auch, dass durch das vom Beschuldigten gezeigte Verhalten schliesslich das ganze Sozialversicherungssystem erschüttert wird, denn dieses basiert auf richtigen und ehrlichen Angaben der Rentenbezüger. Gleichzeitig werden ehrliche Rentenbezüger in Verruf gebracht. Dank der ausbezahlten Leistungen, die der Beschuldigte von den Sozialversicherungen erhielt, konnte er über rund sechs Monate hinweg ein unbeschwertes Leben auf Kosten der Allgemeinheit führen.