Der Beschuldigte hat im Zeitraum vom 13. Oktober 2016 bis zum 1. April 2017 durch Vorspiegelung eines falschen psychischen Gesundheitszustands Invalidenleistungen von insgesamt Fr. 12'843.85 unrechtmässig erlangt, was in diesem Umfang zu einem Vermögensschaden der beiden Sozialversicherungen geführt hat. Dieser Deliktsbetrag, der sich auf knapp das Doppelte des im Jahr 2017 durchschnittlich verfügbaren Einkommens der Privathaushalte von rund Fr. 6'984.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 19. November 2019) beläuft, ist nicht unerheblich.