Der Beschuldigte hat den Ärzten sowie Gutachtern und den Sozialversicherungen eine schwere Depression vorgetäuscht. Dadurch wurde ihm eine IV-Rente ausbezahlt. Angesichts dieser Vorgehensweise handelte er mit Wissen und Willen, was denn auch nicht mehr bestritten wird (vgl. Stellungnahme vom 15. September 2022).