1. Das Obergericht sprach den Beschuldigten mit Urteil SST.2020.92 vom 30. April 2021 vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs zum Nachteil der SUVA frei, verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs für den Zeitraum vom 13. Oktober 2016 bis 1. April 2017 sowie unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 12. Oktober 2016 zu einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse und verwies ihn für fünf Jahre des Landes.