3.2. Die Untersuchungshaft von 17 Tagen (6. Oktober 2019 bis 22. Oktober 2019) wird auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. - 19 - 4. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. Juli 2017 gewährten bedingten Strafvollzugs für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 wird verzichtet. Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. 5. Es wird von einer nicht obligatorischen Landesverweisung abgesehen. 6. 6.1. Die beschlagnahmte Nike-Tasche wird C.C. auf Verlangen herausgegeben.