8.2. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 24. Januar 2022 wurde der bisherige amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt Dominic Frey, aus seinem Mandat entlassen und aufgefordert, innert 20 Tagen seine allfällige Honorarnote einzureichen. Es wurde keine Honorarnote eingereicht, weshalb davon auszugehen ist, dass dem bisherigen amtlichen Verteidiger bis zu seiner Entlassung aus dem Amt kein Aufwand für das Berufungsverfahren angefallen ist, zumal bereits die Berufungserklärung vom 20. Januar 2022 nicht von ihm, sondern vom freigewählten Verteidiger eingereicht worden ist. Dementsprechend ist ihm keine Entschädigung für das Berufungsverfahren auszurichten.