Die Beschlagnahme der beiden gefälschten Uhren wurde bereits am 10. November 2019 durch Aushändigung aufgehoben (act. 265), womit darüber nicht mehr zu befinden ist. Bei der Nike-Tasche handelt es sich um Eigentum von C.C. (act. 371 Frage 67), das ihm durch den Diebstahl entzogen wurde. Die Nike-Tasche ist daher an den Berechtigten herauszugeben und nicht einzuziehen.