Seit Januar 2022 ist er zudem verheiratet (Familienausweis vom 20. Januar 2022). Diese Umstände vermögen die erheblichen Bedenken an der Legalbewährung nicht auszuräumen, jedoch ist dem Beschuldigten bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände auch keine eigentliche Schlechtprognose zu stellen, weshalb ihm der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann. - 13 -