Bereits ein teilbedingter Vollzug der auszusprechenden Freiheitsstrafe von 30 Monaten dürfte daher einen tiefen Eindruck beim Beschuldigten hinterlassen. Weiter sind beim Beschuldigten positive Entwicklungen in Bezug auf seine persönlichen Verhältnisse ersichtlich. Der Beschuldigte ist seit August 2020 bei der M. AG tätig und erhielt dort eine Festanstellung ab Mai 2022 (Arbeitszeugnis N. AG vom 13. Juni 2022; Arbeitsvertrag vom 24. März 2022). Seit Januar 2022 ist er zudem verheiratet (Familienausweis vom 20. Januar 2022).