Der Beschuldigte legte im Berufungsverfahren ein vollumfängliches Geständnis ab, was auf eine gewisse Einsicht und Reue schliessen lässt und positiv zu werten ist. Zu berücksichtigen ist hinsichtlich der Vorstrafen des Beschuldigten weiter auch, dass bisher jeweils bedingte Geldstrafen von 25 bis 50 Tagessätzen ausgesprochen wurden und der Beschuldigte damit noch mit keiner unbedingten Strafe oder einer Freiheitsstrafe konfrontiert war. Bereits ein teilbedingter Vollzug der auszusprechenden Freiheitsstrafe von 30 Monaten dürfte daher einen tiefen Eindruck beim Beschuldigten hinterlassen.