Nach Angaben des Beschuldigten werde ihm vorgeworfen, einen Rechtsvortritt missachtet zu haben, sodass der andere Verkehrsteilnehmer habe bremsen müssen, damit es nicht zu einem Unfall komme. Der Beschuldigte bestreitet diesen Vorwurf und verweist auf Videoaufnahmen, die dies belegen sollen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 f.). Auch unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung lässt dies zumindest den Schluss zu, dass das Verhalten des Beschuldigten die Eröffnung einer Strafuntersuchung erforderte, was Zweifel an einem tadellosen Verhalten seit der Begehung der vorliegenden Delikte aufkommen lässt.