Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft (vgl. E. 3.5) und hat die beiden Diebstähle während der ihm mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. Juli 2017 angesetzten Probezeit von vier Jahren begangen, was erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung begründet. Ausserdem wurde gegen den Beschuldigten am 3. Juni 2021 eine Strafuntersuchung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln eröffnet (siehe aktueller Strafregisterauszug). Nach Angaben des Beschuldigten werde ihm vorgeworfen, einen Rechtsvortritt missachtet zu haben, sodass der andere Verkehrsteilnehmer habe bremsen müssen, damit es nicht zu einem Unfall komme.