Am 9. Mai 2014 wurde er von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung sowie versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Zuletzt wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. Juli 2017 wegen Verletzung der Verkehrsregeln und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug).