Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 25. April 2014 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Am 9. Mai 2014 wurde er von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung sowie versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen und einer Busse verurteilt.