Leicht verschuldenserhöhend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte das Vertrauen seines Bekannten B., bei dem er im September 2019 ein Praktikum absolvieren konnte und der ihm wenige Tage vor der Tat auf seine Bitte Fr. 1'000.00 als Vorschuss gegeben hatte, ausgenutzt hat, indem er das Geld und Portemonnaie aus dessen Fahrzeug, das er putzen sollte und für eine private Fahrt benutzen durfte, entwendet hat (act. 405 f.). Im Gegensatz zum Diebstahl vom 4. Oktober 2019 handelte es sich jedoch nicht um eine geplante Tat, sondern es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte das Geld beim Putzen des Fahrzeugs entdeckt und sich spontan dazu entschlossen hat, es zu stehlen.