Der Beschuldigte konnte nämlich kurz darauf ohne Therapie mit dem Spielen aufhören und verlor seither nach eigenen Angaben keinen Gedanken mehr daran, spielen zu gehen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.). Ausserdem boten sich dem Beschuldigten mehrere Gelegenheiten, um von seinem Tatplan Abstand zu nehmen. So scheiterte ein erster Diebstahlsversuch daran, dass E.C. zu Hause war (act. 394 Frage 5). Auch am 4. Oktober 2019 gelang es I. zunächst nicht, das Fenster der Liegenschaft zu öffnen, worauf dieser zum Beschuldigten, der in seinem Auto wartete, zurückkehrte. Der Beschuldigte sagte ihm dann, er solle die Scheibe einschlagen. Nachdem I. die Scheibe eingeschlagen hatte und am